Was gibt es Neues?

Vorabinformation zum neuen Deichbeitragsmaßstab ab 2027

Mit der Novelle des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) vom 25.06.2025 wurde eine neue Grundlage zur Berechnung der Deichbeiträge geschaffen, die ab 2027 anstelle der uns übermittelten Einheitswerte in der Vergangenheit zur Anwendung kommen wird.

Ab dem kommenden Jahr wird die Beitragshebung auf Grundlage einer flurstücksbezogenen Bemessungszahl erfolgen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

Zum einen wird die bodenbezogene Bemessungszahl berechnet, die sich aus der Multiplikation der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen amtlichen Fläche des Flurstückes mit dem geltenden Gewichtungsfaktor nach NDG ergibt.

Zum anderen wird die gebäudebezogene Bemessungszahl berechnet, die sich aus der Multiplikation der ermittelten und nachgewiesenen Gebäudegesamtfläche mit dem geltenden Gewichtungsfaktor nach NDG ergibt.

Die detaillierte Ermittlung der flurstücksbezogenen Bemessungszahl zu Ihrem Grundstück entnehmen Sie bitte im kommenden Jahr der Anlage Ihres persönlichen Beitragsbescheides.

Die Beitragshebung in 2026 erfolgt letztmalig auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte.
(28.05.2026)

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