Gebühren &
Mitgliedschaft

Warum fallen Gebühren an?

Die Gebühren helfen dabei, unsere Region zuverlässig vor Hochwasser zu schützen, die Küstensicherheit zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Gräben, Gewässer und Pumpwerke einwandfrei funktionieren. So bleibt die Entwässerung der Flächen gesichert und Schäden durch zu viel Wasser werden vermieden.

Damit diese Aufgaben dauerhaft erfüllt werden können, finanzieren die Verbände entstehende Kosten für Personal, Technik, Planung und die regelmäßige Unterhaltung der Anlagen auf Grundlage des Wasserverbandsgesetz über Beiträge ihrer Mitglieder.

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet der Wasser- und Bodenverbände Friesland-Wilhelmshaven. Ihre Grundstücke profitieren vom Schutz und von der funktionierenden Entwässerung. Deshalb werden die dafür notwendigen Kosten gemeinschaftlich getragen.
Anhand der untenstehenden Grafik ist zu ersehen, wie sich die Gebühren zusammensetzen.

Wie setzen sich die Kosten für die Wasser- und Bodenverbände zusammen?

Die Gebühren setzen sich aus verschiedenen Aufgabenbereichen zusammen, die für den Schutz und die Funktionsfähigkeit unserer Region notwendig sind. Die Anteile verteilen sich beispielhaft wie folgt:

    Sielachten/Entwässerungsverband

  • Verwaltung = 10%
  • Unterhaltung = 85%
  • Vermögensaufsicht = 5%
Diagramm Sielachten/Entwässerungsverband

FAQ - Häufige Fragen für Haus- und Grundstückseigentümer

Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich der Gebühren und Mitgliedschaft für Sie zusammengestellt. Eine ausführliche Übersicht weiterer Fragen finden Sie auf unserer separaten FAQ-Seite. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen weiter.

Wofür werden die Beiträge verwendet?

Die Beiträge dienen zur Finanzierung der Deich- und Gewässerunterhaltung innerhalb der Verbandsgebiete und sind abhängig vom Wohnort innerhalb der Verbandsgrenzen. Dazu gehören die Unterhaltung von Gewässern II. und III. Ordnung, der Betrieb von technischen Anlagen (z. B. Schöpfwerke, Siele), der Hochwasser- und Küstenschutz (Deiche) sowie die allgemeine Verwaltung.

Ich wohne gar nicht am Deich. Warum muss ich Deichbeiträge zahlen?

Die Deiche schützen das gesamte Verbandsgebiet zuverlässig vor Hochwasser. Auch Grundstücke, die nicht unmittelbar am Deich liegen, profitieren von diesem Schutz und sind daher beitragspflichtig. Die Zugehörigkeit in das Verbandsgebiet bemisst sich an der Höhenlinie 5,0 mNN.

Mein Nachbar zahlt viel weniger als ich. Woran liegt das?

Die Beiträge werden individuell berechnet, zum Beispiel nach Grundstücksgröße und Nutzungsart. Deshalb kann es auch zwischen benachbarten Grundstücken zu unterschiedlichen Beiträgen kommen.

Wie werden die Beiträge berechnet?

Die Beiträge für die Sielachten und den Entwässerungsverband werden anhand eines Flächenmaßstabes berechnet. Die Beiträge für den Deichband berechnen sich nach einer bodenbezogenen und einer gebäudebezogenen Bemessungszahl. Die jeweilige Berechnungsgrundlage wird in den verbandseigenen Satzungen festgehalten. So wird sichergestellt, dass die Kosten fair auf alle Grundstücke im Verbandsgebiet verteilt werden.

Bescheiderklärung

Wir arbeiten für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Gemeinden und alle Menschen, die von funktionierenden Wasser- und Bodenverhältnissen profitieren.

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Kontakt & Service
Fragen? Anliegen? Mitteilungen?

Wir sind für Sie da und unterstützen bei Fragen zur Gewässerunterhaltung, Maßnahmenplanung oder Verbandsmitgliedschaft.

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