Verbände - Sielacht Wangerland

Ansprechpartner

Verbandsvorsteher Marko Harms
Kontakt über:
Geschäftsstelle

Verbandsgründung:

Die vormalige Wangerländische Sielacht entstand 1855 aufgrund der damals erlassenen Oldenburgischen Deichordnung aus einigen bis dahin eigenständigen Sielachten. Im Jahre 1965 wurde durch einen Zusammenschluß der Wangerländischen Sielacht mit der Wangerländischen Wasseracht und fünf weiteren kleineren Unterverbänden der Entwässerungsverband Wangerland gegründet, seit 1990 Sielacht Wangerland.

Verbandsgebiet:

Das Verbandsgebiet umfaßt einen Einzugsbereich von 26.500 ha. Im Norden wird das Verbandsgebiet durch den Hauptdeich bzw. 2. Deichlinie zwischen Harlesiel und Schillig begrenzt. Zur östlichen Seite grenzt das Verbandsgebiet an die Jade und erstreckt sich in Richtung Süden südlich Hooksiel bis an die Verbandsgrenze der Sielacht Rüstringen. Im südlichen Bereich des Verbandsgebietes befinden sich die Stadt Jever und ein Teil der Gemeinde Schortens. Weiterhin erstreckt sich das Verbandsgebiet in Richtung Westen bis an den ostfriesischen Bereich ins Rispeler Gebiet. Die Höhenlage reicht von zum Teil unter NN -1,00 m bei Jever bis NN +10,00 m im Bereich Leerhafe/Rispel. Das Hauptgebiet schwankt in der Höhenlage zwischen NN +-0,00 m und NN +1,50 m.

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Eigentum an Grund und Boden gekoppelt.

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuß (15 Mitglieder). Dieser Ausschuß wählt einen Vorstand, der mit fünf Vorstandsmitgliedern besetzt ist.

Verwaltung:

Der Verband wird verwaltet von der gemeinsamen Geschäftsstelle der Wasser- und Bodenverbände Friesland / Wilhelmshaven in Jever (Träger ist der III. Oldenburgische Deichband).

Aufgaben:

Gewässer und ihre Ufer ausbauen und in einem ordnungsgemäßen Zustande zu erhalten Grundstücke zu entwässern, vor Hochwasser zu schützen, um den Boden zu verbessern einschließlich der Regelung des Bodenwassers- und Bodenlufthaushaltes Wege und Windschutzanlagen herzustellen und soweit kein anderer verpflichtet werden kann, zu erhalten Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutze des Naturhaushaltes des Bodens und für die Landschaftspflege

Unterhaltung:

Für die Durchführung der Unterhaltung hält der Verband einen Regiebetrieb vor.

Anlagen:

  • Hauptschöpfwerk "Wangerland" in Kombination mit Speicherpolder und Siel (Wangerland)
  • 2 Unterschöpfwerke (Moorland, Wiedel)
  • Brücken
  • Bauhof


 
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